Eigentlich sollte das hier ein alter Hut sein. Nach einem heutigen Artikel auf netzpolitik.org gibt es in Deutschland jedoch nur 5.000 IFG-Anfragen.
Das ist vielfältig nicht gut. Zwei Gründe möchte ich nennen:
a) Es muss wichtig bleiben, das staatlich gespeicherte Daten dem betreffenden Zugänglich gemacht werden und von diesem Recht auch reichlich Gebrauch gemacht wird.
Das führt zu b) nur eine maschinenlesbarer Staat kann dauerhaft für eine reibungslose, zügige und faire Abwicklung und Auslieferung der Daten sorgen. Es ist daher wichtig, das mehr Menschen das IFG nutzen. Dadurch wird es Lösungen geben müssen mit der Masse an Anfragen umgehen zu müssen. 5.000 ist keine nennenswerte Größe.
Ich selber habe erst am vergangenen Montag 17 Anfragen gestellt. Mich interessiert ob Daten zu meiner Person den jeweiligen Behörden übermittelt/erhoben wurden. Da ich vor einem halben Jahr mein Namen änderte ist dies natürlich besonders interessant. Sollte es Daten geben, so ist die Frage (und mein Recht) zu wissen an wen diese Daten übermittelt wurden.
Die Anfragen gingen an:
* Bundeskriminalamt, Wiesbaden
* Bundespolizei, Potsdam
* Visa-Warndatei, Köln
* Bundesamt für Justiz, Bonn
* Zollkriminalamt, Köln
* Schengen-Informationssystem, Wiesbaden
* Interpol, Lyon
* Homeland Security, Washington
* Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH Co. KG, Hamburg
* CEG Creditreform Consumer GmbH, Neuss
* Deltavista GmbH, Karsruhe
* Schufa Holding AG, Köln
* infoscore Consumer Data GmbH, Baden-Baden
* Landeskriminalamt Bayern, München
* Landeskriminalamt Hessen, Wiesbaden
* Landesamt für Verfassungsschutz Hessen, Wiesbaden
* Bundesministerium für Inneres, Wien
Vor allem bei den privaten Scoreing-Firmen ist es interessant und angefordert mir zu sagen woher meine Daten bei ihnen Stammen. Hier weiß ich das Daten vorlagen. Wurden diese mit der Namensänderung übernommen?
Das ganze Verfahren kostete mich ca. 30 Minuten (mit dem Spaziergang zur Post) und knappe 10 Euro. Es ist schon letztes Jahrtausend, dass ich die über den Postweg Anschreiben muss, andererseits können so die Daten auch nicht aus dem Internet getragen werden. Hat alles sein Für und Wieder. Bewegung ist aber an sich was gutes, sofern es nicht junge Hunde regnet.
Ich bin gespannt, wer Daten über mich besitzt und ob meine Namensänderung beim Landeskriminalamt angekommen ist. Schon merkwürdig, aber seit dem ich geheiratet habe werde ich nicht mehr per se am Flughafen auseinandergebastelt. hm, coincidence? – Wahrscheinlich nur mein Verfolgungswahn. Seit ~7 Jahren der selbe…
Eigentlich bin ich auch darüber gespannt wer von den 17 zurückschreiben wird. Verpflichtet dazu wären sie alle.
Am Rande beschäftigt mich die Frage, was passiert, wenn ich z.B. in einem laufenden Abhörverfahren bin, da meine Telefonnummer in einem Handy gespeichert war das dem Besitzer auf Grund einer Wohnungsdurchsuchung abhanden gekommen ist. Müssten die Behörden das an mich zurück melden? Oder dürften sie mit „keine Angaben“ lügen?
Datenschmutz.de sagt dazu:
Ein Eckpfeiler des durch das Volkszählungsurteil definierten Datenschutzkanons ist ein relativ weitgehendes Auskunftsrecht der in den Datenbanken erfassten Personen. Die generische Regelung steht in §19 BDSG, der verlangt, dass auf Antrag kostenfrei Auskunft gegeben wird über gespeicherte Daten, deren Herkunft, eventuelle Übermittlungen und den Zweck der Speicherung (was idR auch die Rechtsgrundlage umfassen wird). In §19 (2) BDSG gibt es dann zahlreiche Ausnahmetatbestände; so kann Auskunft verweigert werden, wenn die Funktion der Behörde oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wäre.
Demnach dürfte die Aussage verweigert werden, jedoch keine Falschausagen getätigt werden, richtig? Wer hier Antwort weiß, bitte in die Kommentare.
So oder so. Die Auskunft über unsere Daten ist ein Grundrecht und jeder sollte von Zeit zu Zeit davon Gebrauch machen. Die Kosten sind überschaubar und der Aufwand dank Generator marginal.